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Dokument-ID: 1252630
E 8 Abschluss von Einzelwärmelieferungsverträgen – Verstoß gegen § 38 WEG 2002?
OGH: Gem § 38 Abs 1 WEG 2002 sind unbillige, einer vernünftigen Interessenabwägung widersprechende Aufhebungen oder Beschränkungen der den Wohnungseigentümern zustehenden Nutzungs- oder Verfügungsrechten unwirksam.