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Neu Dokument-ID: 783963

Veronika Weiß - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.5 Fruchtgenuss im Bewertungsrecht

Wertermittlung

Der Wert des Fruchtgenussrechts ist gem § 16 BewG zu ermitteln, basierend auf den Ertragserwartungen betreffend das Vermietungsobjekt. Sind keine seriösen Planungen möglich, so ist der übliche Mittelpreis des Ortes, an dem die Liegenschaft liegt, ie der durchschnittliche fremdübliche Mietzins für die Räumlichkeiten, die das Fruchtgenussrecht umfasst, als Wert heranzuziehen.

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