5.2.2 Maßnahmen, die Herstellungsaufwand an bestehenden Gebäuden sind
Beispielhaft für bauliche Maßnahmen, die Herstellungsaufwendungen an bereits bestehenden Gebäuden darstellen, sind die Aufstockung des Gebäudes, die Zusammenlegung von Wohnungen, der erstmalige Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen usw, Umstellung der Wärmeversorgung von Öl, Gas oder einem festen Brennstoff auf Fernwärme (VwGH 02.10.2014, 2011/15/0195),die Versetzung von Zwischenwänden, der Einbau von Badezimmern und WC-Anlagen, andere Maßnahmen nach § 15 a Abs 1 MRG, die zu einer Kategorieanhebung führen, und der Einbau von Gebäudeteilen an anderen Stellen, wie zB die Versetzung von Türen und Fenstern.