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Dokument-ID: 1130521
E 8 COVID-19: Mietzinsminderung wegen Gebrauchsbeeinträchtigung eines Geschäftslokals
OGH: Die Kläger sind Vermieter und die Beklagte ist Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten, in denen die Beklagte ein Bekleidungsgeschäft betreibt. Das Betreten des Geschäftslokals war während der drei Lockdowns untersagt. Während dieser drei Zeiträume hatte die Beklagte am gegenständlichen Standort keinen Umsatz. Es wurde auch kein Online-Handel betrieben. Im Raum stand ein Mietzinsminderungsanspruch, den die Kläger bestritten.