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Neu Dokument-ID: 1060730

Kommentar

§ 9a WGG

Allgemeines

§ 9a WGG betreffend unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung wurde durch das 3. WÄG geschaffen, im Zuge dessen der bisherige § 9 WGG („Unabhängigkeit von Angehörigen des Baugewerbes“) auf §§ 9, 9a und 9b WGG aufgegliedert wurde.

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