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Dokument-ID: 634511
E 9 Brauchbarmachung des Mietobjekts – Überwälzung der Erhaltungspflichten
OGH: Laut § 1096 Abs 1 ABGB tritt eine Zinsminderung nicht nur wegen nach Übergabe auftretender Mängel am Mietobjekt auf, sondern auch, wenn die Mängel bei der Übergabe selbst vorhanden sind. Eine Ausnahme davon besteht jedoch, wenn der Mieter von den vorhandenen Mängeln bei Vertragsabschluss weiß.