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Dokument-ID: 845232
E 10 Gültiger Verzicht des Mieters auf Rückforderungsanspruch wegen zu viel bezahltem Mietzins
OGH: Das Rechtsschutzbedürfnis des Mieters an der Feststellung der zulässigen Höhe des Mietzinses besteht auch nach Beendigung eines Mietverhältnisses, es sei denn sie wäre nur noch von theoretischer Bedeutung – wenn also kein rechtliches Interesse an ihr besteht.