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Dokument-ID: 340315
§ 2 MRG
Abgrenzung Hauptmiete und Untermiete
Gibt der Hauptmieter eines (zwischenzeitig bebauten) Grundstückes, der zugleich Leasingnehmer des errichteten Superädifikates ist, dieses Gebäude selbst an einen Dritten in Bestand, so wird dadurch ein (weiteres) Hauptmietverhältnis begründet (OGH 10.11.2003, 7 Ob 250/03w).