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Dokument-ID: 573884
7.1 Anwendungsbereich des KSchG
Im Anwendungsbereich des KSchG reicht es für die Rechtzeitigkeit der Erfüllung (nach wie vor), wenn der Verbraucher am Tag der Fälligkeit den Überweisungsauftrag erteilt (§ 6a Abs 2 KSchG; qualifizierte Schickschuld als zwingendes Recht).