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Dokument-ID: 796939
E 12 Zu mitvermieteten Balkonen bei einer als behindertengerecht vermieteten Wohnung
OGH: Der Bestandnehmer kann beim Vorliegen nicht gehöriger Vertragserfüllung – hier in Bezug auf die Verschaffung und Erhaltung des bedungenen oder den Umständen nach üblichen Gebrauchs – wahlweise entweder auf der Einhaltung des Vertrages bestehen oder von diesem zurücktreten (§ 1117 ABGB) oder sich (vorläufig) mit einer von Gesetzes wegen eintretenden Zinsminderung bzw -befreiung zufrieden geben.