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Dokument-ID: 867711
E 50 Zur Einstellung des unleidlichen Verhaltens eines gekündigten Mieters nach Zustellung der Aufkündigung
OGH: Voraussetzung für eine Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens bildet eine Störung des friedlichen Zusammenlebens, die durch längere Zeit fortgesetzt wird, oder sich in häufigen Wiederholungen äußert und überdies nach ihrer Art das bei den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falls erfahrungsgemäß geduldete Ausmaß übersteigt. Hierbei gilt, dass der Mieter das Verhalten anderer Personen, die mit seinem Willen den Mietgegenstand benutzen, ebenfalls verantwortet.