5.2.4 Maßnahmen, die Instandhaltungsaufwand sind
Instandhaltungsaufwendungen führen zu einem Austausch von unwesentlichen Gebäudeteilen, sodass es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzwertes des betreffenden Gebäudes und auch zu keiner wesentlichen Erhöhung der Restnutzungsdauer jenes Gebäudes kommt. Instandhaltungsaufwand liegt etwa dann vor, wenn dadurch der ordnungsgemäße Zustand erhalten oder wenn der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Erhaltungsaufwand liegt auch dann vor, wenn vorhandene Teile ausgetauscht werden, wobei auch ein besseres Material verwendet werden darf.