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Dokument-ID: 748892
E 3 Haftet die Eigentümergemeinschaft für ein Überwachungsverschulden ihres Verwalters?
OGH: Bedient sich eine Eigentümereigenschaft zur Erfüllung ihrer Pflichten einer Hausverwaltung, so haftet sie für das Organisations-, Auswahl- oder Überwachungsverschulden dieser Hausverwaltung aus eigenem Verschulden.