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Dokument-ID: 573915
11.4 Vereinbarung, dass eine andere natürliche Person den (halben) Mindestanteil des Verstorbenen erhält
Die Eigentümerpartner können bei Lebzeiten (also nicht durch einseitige testamentarische Willensbekundung) vereinbaren, dass anstelle der ex lege Anwachsung des Überlebenden ein Dritter den halben Mindestanteil des (erstversterbenden) Eigentümerpartners erhält. Die Partner können dies nur vor einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwirkung schriftlich bestimmen.