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Dokument-ID: 301517
E 4 Umbauten im Mietobjekt durch den Mieter – Auswirkungen auf die Nutzflächenberechnung?
OGH: Gemäß § 17 Abs 1 MRG bestimmt sich der Anteil eines Mietgegenstands an den Gesamtkosten des Hauses nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Mietgegenstands zur Nutzfläche aller vermieteten, vom Vermieter benützten oder trotz ihrer Vermietbarkeit nicht vermieteten Wohnungen oder sonstigen Mietgegenstände des Hauses.