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Dokument-ID: 1176613
E 18 Ist die EigG Partei des Gebäudeversicherungsvertrags?
OGH: Für eine Mit- und Wohnungseigentümerin ist eine Erwachsenenvertretung eingerichtet, die auch die Verwaltung dieser Wohnung erfasst. Für die Liegenschaft besteht eine Gebäudeversicherung.