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Dokument-ID: 498987
E 11 Handelt es sich bei der Errichtung eines Personenaufzugs um eine Verbesserungsarbeit?
OGH: Eine Verbesserungsarbeit zielt darauf ab, aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren zu machen, auch wenn der gegenwärtige Zustand nicht mangelhaft erscheint.