Neu
Dokument-ID: 783440
2.18 Entfernung von Balkonbrüstungen in Erdgeschoßwohnung – wichtige und verkehrsübliche Änderung?
OGH: § 16 Abs 2 Z 1 WEG 2002 normiert negative Voraussetzungen für geplante Maßnahmen. Zusätzlich zu diesen müssen kumulativ die Voraussetzungen des § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 vorliegen. Daher muss die geplante Maßnahme auch entweder der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen.