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Dokument-ID: 534680
E 2 Verletzung von Informationspflichten durch den Makler
OGH: In casu hatte der Immobilienmakler die Ruhelage der Liegenschaft zugesichert; eine Lärmbelästigung durch Flugverkehr beschränke sich je nach Windrichtung auf drei bis vier Tage pro Monat. Nach dem Einzug in das Einfamilienhaus habe die Klägerin allerdings feststellen müssen, dass die Überflüge ein Vielfaches der zugesicherten Anzahl betrugen. Der Beklagte habe sie arglistig getäuscht.