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Dokument-ID: 700900
E 15 Bleikonzentration in Wasserleitungsrohren – Trifft den Vermieter eine Erhaltungspflicht?
OGH: Allgemein gilt: Liegen ernste Schäden am Haus vor, die beseitigt werden müssen, oder handelt es sich um eine Beseitigung einer vom Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung, so fallen solche Arbeiten, wenn sie erforderlich sind, um einen zu vermietenden Mietgegenstand in brauchbarem Zustand zu übergeben, gem § 3 Abs 2 Z 2 MRG in die Erhaltungspflicht des Mieters.