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Dokument-ID: 1145199
E 53 Zur Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung
OGH: Gegen einen Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Änderungen einschließlich Widmungsänderungen iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 vornimmt, kann jeder einzelne Wohnungseigentümer im streitigen Rechtsweg mit Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB vorgehen.