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Dokument-ID: 631921
8.3.2 Provisionstatbestände beim Alleinvermittlungsauftrag (§ 15 Abs 2 MaklerG)
Über die oben genannten Provisionstatbestände hinaus, die der Abschluss jedes Maklervertrages, also auch beim schlichten Maklervertrag, vereinbart werden können, sieht § 15 Abs 2 MaklerG die Möglichkeit der Vereinbarung folgender drei Provisionstatbestände vor, die nur im Falle des Abschlusses eines Alleinvermittlungsauftrages möglich sind.