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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Elektronische Grundbuchsanträge

Verpflichtende Nutzung des ERV

Rechtsanwälte und Notare sind seit 01.11.2009 verpflichtet, für Eingaben im Grundbuchsverfahren den ERV zu verwenden.

Der strukturierte elektronische Antrag gliedert sich in drei Teile:

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