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Dokument-ID: 013152
5. ABSCHNITT
Entgeltrichtlinienverordnung 1994 (ERVO 1994)
5. ABSCHNITT
Gemeinsame Bestimmungen
§ 19. Zustellung der Abrechnung über die gesamten Herstellungskosten
Die Zustellung der Abrechnung über die gesamten Herstellungskosten (§ 18 Abs. 3 WGG) kann rechtswirksam an die Adresse des Miet-, Nutzungsgegenstandes oder Wohnungseigentumsobjektes bewirkt werden, falls der Mieter, sonstige Nutzungsberechtigte oder Wohnungseigentümer keine andere Adresse bekanntgegeben hat oder keine Zustelladresse vereinbart wurde.
(BGBl. II Nr. 180/2017)