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Dokument-ID: 508230
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)
§ 19.
Der Rechtsanwalt darf die Vertretung einer Partei an Stelle eines anderen Rechtsanwaltes ohne dessen Einverständnis nur übernehmen, wenn die Partei das bestehende Vertretungsverhältnis ohne Verzug auflöst.