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Dokument-ID: 509193
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)
§ 66. Schriftlichkeit
Die Übernahme des Mediationsmandates, die wesentlichen Grundregeln der Mediation und deren Ziele sind schriftlich zu vereinbaren. Ein Ergebnis der Mediation sollte schriftlich festgelegt werden.