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Dokument-ID: 508204
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)
§ 15.
Hat der Rechtsanwalt im Interesse eines von mehreren Auftraggebern oder eines Dritten einen unwiderruflichen Auftrag oder einen Treuhandauftrag übernommen, so ist ihm auch bei einem ohne Einwilligung des Begünstigten erfolgten Widerruf dieses Auftrages die Ausübung seiner Vollmacht standesrechtlich nicht untersagt.