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Dokument-ID: 509177
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)
Artikel X – Verfahrenshilfe
§ 56.
Der Rechtsanwalt hat als bestellter Vertreter einer Partei in der Verfahrenshilfe die gleiche Sorgfalt anzuwenden wie in der Vertretung anderer Parteien.