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Dokument-ID: 365846
4.2.1 Achtjährig gebundene Beiträge
An begünstigte Bauträger iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG bezahlte Beträge können dann vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn diese Beträge mindestens auf acht Jahre gebunden bleiben. Zugleich muss der Steuerpflichtige eine Wohnung für sich oder für einen seiner nahen Angehörigen tatsächlich anstreben.