§ 1 KSchG
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung
Bei der Beurteilung, ob ein Verbrauchergeschäft vorliegt, kommt es ausschließlich auf den Abschlusszeitpunkt an (dies lässt sich aus § 1 Abs 3 KSchG ableiten). Der Verbraucherschutz gilt für Rechtsgeschäfte, die Personen abschließen, die nicht Unternehmer sind (Verbrauchergeschäfte). Unternehmer werden deshalb vom Verbraucherschutz ausgenommen, weil einem Unternehmer zugesonnen werden kann, dass er die Tragweite – auch langfristiger – vertraglicher Bindungen richtig einschätzen kann.