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Dokument-ID: 1176082
9.1 Nationales Sozialversicherungsrecht
Erwerbseinkünfte
Liegenschaftsvermietung zählt grundsätzlich nicht zur Erwerbstätigkeit. Zur sozialversicherungsrechtlichen Erwerbstätigkeit zählen lediglich die Einkünfte iSd §§ 21 bis 25 EStG, sprich die Haupteinkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und nichtselbstständiger Arbeit.