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Dokument-ID: 509037
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)
§ 35.
Zeiten, in denen die praktische Verwendung des Rechtsanwaltsanwärters wegen gleichzeitiger Ausübung einer anderen Tätigkeit oder wegen ungenügender Beschäftigung beeinträchtigt war, dürfen weder vom Rechtsanwalt bestätigt noch vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer angerechnet werden.