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Dokument-ID: 509190
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 1977)
Artikel XII – Der Rechtsanwalt und Mediation
§ 63. Der Rechtsanwalt als Mediator
Anwaltliche Tätigkeit umfaßt auch Mediation. Wird der Rechtsanwalt bei unterschiedlichen Interessenslagen für die Parteien gemeinsam und gegen keine der Parteien tätig, kann er einen solchen Auftrag mit Einverständnis der Parteien und nach sachbezogener Aufklärung auch als Mediator durchführen.
Der Mediator ist nicht entscheidungsbefugt und setzt sich dafür ein, daß von den Parteien eine Konfliktregelung erarbeitet wird.