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Dokument-ID: 671215
7.3.3 Bescheidbeschwerde (§§ 243 ff BAO)
Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig, beispielsweise gegen den Einkommensteuer- oder Umsatzsteuerbescheid, nicht hingegen gegen sog Verfahrensleitende Verfügungen, beispielsweise Vorladungen und Ergänzungsersuchen.