7.3.5 Zurückweisung oder Abweisung der Bescheidbeschwerde
Das Finanzamt wird auf die Beschwerde entweder reagieren oder nicht reagieren.
Zurückweisung
Das Finanzamt ist der Ansicht, dass die Einbringung einer Bescheidbeschwerde schon dem Grunde nach unzulässig ist. Dies kann beispielsweise auf einen Ablauf der 1-monatigen Beschwerdefrist ohne rechtzeitigen Fristverlängerungsantrag zurückzuführen sein. Dies wird durch einen Zurückweisungsbescheid kundgetan. In diesem Fall befasst sich die Abgabenbehörde materiell nicht mit dem Bescheid. Gegen den Zurückweisungsbescheid ist wiederum eine Beschweidbeschwerde möglich. Sämtliche Ausführungen über die Bescheidbeschwerde gelten erneut.