Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990
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1. Abschnitt § 1. - § 5.
Allgemeines- § 1. Zielsetzung; Förderungsgegenstände; Grundsätze und allgemeine Förderungsvoraussetzungen
- § 2. Landeswohnbaufonds
- § 2a. Aufgabe des Landeswohnbaufonds
- § 2b. Mittel des Fonds
- § 2c. Jahresvoranschlag, Rechnungsabschluss
- § 3. Leistungen der Gemeinden
- § 4. Wohnbau-Förderungsprogramm
- § 5. Wohnberatung und Wohnbauforschung
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2. Abschnitt § 6. - § 18.
Gemeinsame Bestimmungen- § 6. Allgemeine Begriffsbestimmungen; Verweisungen
- § 7. Baukosten
- § 8. Einkommen
- § 9. Begünstigte Personen
- § 10. Förderbare Nutzfläche
- § 11. Finanzierung; Hypothekardarlehen
- § 12. Arten der Förderung; Zuschläge
- § 13. Förderungsdarlehen, Zusatzdarlehen
- § 14. Kündigung der Förderungs- und Zusatzdarlehen wegen Gefährdung der Sicherheit
- § 15. Kündigung der Förderungs- und Zusatzdarlehen wegen Verletzung des Förderungszweckes
- § 16. Fälligstellung der Förderungs- und Zusatzdarlehen ohne Kündigung
- § 17. Annuitätenzuschüsse
- § 18. Rückforderung und Einstellung von Annuitätenzuschüssen
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3. Abschnitt § 19. - § 22.
Förderung des Erwerbes von neu errichteten Wohnungen -
4. Abschnitt § 23. - § 24.
Förderung der Errichtung von Doppel- und Einzelhäusern -
5. Abschnitt § 25. - § 26.
Förderung der Sanierung und Errichtung von Bauernhäusern -
5a. Abschnitt § 26a. - § 26b.
Förderung der Errichtung einer Austragwohnung -
6. Abschnitt § 27. - § 28.
Förderung der Errichtung von Wohnungen im Wohnungseigentum oder im Baurechtswohnungseigentum und in Häusern in der Gruppe -
7. Abschnitt § 29. - § 30.
Förderung des Erwerbes von bestehenden Wohnungen im Eigentum -
8. Abschnitt § 31. - § 38.
Förderung der Errichtung von Mietwohnungen -
9. Abschnitt § 39. - § 40a.
Förderung der Errichtung oder umfassenden Sanierung von Wohnheimen -
10. Abschnitt § 41. - § 48.
Förderung der Sanierung von Wohnhäusern und Wohnungen- § 41. Sanierungsmaßnahmen
- § 42. Förderungsvoraussetzungen
- § 43. Art und Höhe der Förderung
- § 44. Mietzinsbildung bei bestehenden Mietverhältnissen
- § 45 Erhöhung der Hauptmietzinse
- § 46. Zumutbarkeit geförderter Arbeiten
- § 47. Mietzinsbildung bei Neuvermietung
- § 48. Wohnbeihilfe für sanierte Mietwohnungen
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10a. Abschnitt § 48a. - § 48b.
Wohnbeihilfe für nicht geförderte Wohnungen -
11. Abschnitt § 49. - § 57.
Verfahrensbestimmungen- § 49. Zuständigkeit
- § 50. Förderungsansuchen
- § 51. Nachweis des Einkommens
- § 52. Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten
- § 53. Erledigung des Förderungsansuchens; Zusicherung
- § 54. Widerruf der Zusicherung
- § 55. Eigentumsbeschränkungen
- § 55a. Zustimmung zur Förderungsübernahme, Nachlass
- § 56. Baubeginn
- § 57. Endabrechnung
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12. Abschnitt § 58. - § 60.
Wohnbauförderungsbeirat -
13. Abschnitt § 61. - § 65.
Schlußbestimmungen