Neu
Dokument-ID: 1244285
6.13.2 Allgemeine Einstellungs- und Einschränkungsgründe
Die §§ 376, 377 EO enthalten unter anderem Sonderregeln über die Aufhebung und Einschränkung der Sicherstellungsexekution. Es bleiben aber auch die allgemeinen in der EO enthaltenen Einstellungs- und Einschränkungsgründe anwendbar, soweit diese für die Sicherstellungsexekution überhaupt infrage kommen und für diese nichts Abweichendes angeordnet ist. • [Fußnote: OGH 15.9.1993, 3 Ob 47/93.]