5.6.16 Freihändige Liegenschaftsveräußerung und bücherliches Vorkaufsrecht
Die Frage, ob und in welcher Form bücherliche Vorkaufsberechtigte bei einer freihändigen Veräußerung der belasteten Liegenschaft zu berücksichtigen sind, wird in der Lehre unterschiedlich beantwortet. In der Entscheidung 8 Ob 40/21x vom 25.5.2022 spricht sich der OGH gegen eine sinngemäße Anwendung der bei Zwangsversteigerungen vorgesehenen individuellen Verständigungspflicht aus. Die in § 117 Abs 2 IO vorgesehene Veröffentlichung der Verkaufsabsicht in der Ediktsdatei reiche nach Ansicht des OGH aus, um die Verständigungsinteressen des bücherlich Vorkaufsberechtigten zu wahren, dessen Recht jedenfalls mit Rechtskraft des Beschlusses über die Genehmigung des Kaufvertrages durch das Insolvenzgericht erlösche.