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Dokument-ID: 1118324
7.3 Prozessführungsbefugnis des Sanierungsverwalters
Der Sanierungsverwalter ist gem § 172 Abs 1 Z 1 IO zur prozessualen Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen berechtigt; • [Fußnote: König, Anfechtung, 5. Auflage, Rz 19/4.] er ist auch zum Abschluss gerichtlicher Vergleiche und zur Durchsetzung eines erstrittenen Titels im Exekutionsverfahren berechtigt.