Neu
Dokument-ID: 1148029
3.5 Schlussrechnungstagsatzung
Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ist nicht zwingend eine Schlussrechnungstagsatzung anzuberaumen. • [Fußnote: Mohr, Sanierungsplan Rz 87.] Nur, wenn den Sanierungsverwalter eine Rechnungslegungspflicht trifft, ist eine Schlussrechnungstagsatzung anzuberaumen, die gegebenenfalls mit der Sanierungsplantagsatzung zu verbinden ist.