© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 244525

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5.1 Antrag des Schuldners

Über Antrag des Schuldners ist das Insolvenzverfahren sofort zu eröffnen, wenn die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung vorliegen. Die vom Schuldner an das Insolvenzgericht erstattete Anzeige über die Einstellung der Zahlungen ist als Eröffnungsantrag zu werten. • [Fußnote: § 69 Abs 1 IO.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop