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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.16.3 Kostenexekution

Das Verfahren zur Hereinbringung der Exekutionskosten ist ein selbstständiges Exekutionsverfahren, das allerdings in verfahrensrechtlicher Abhängigkeit zur Hauptexekution steht. • [Fußnote: ExS 1963/216.]  Das bedeutet, dass bei durch Rechtsmittel erreichter Abweisung des Exekutionsantrags auch das Recht auf Hereinbringung der Kosten wegfällt. • [Fußnote: MietSlg 27.761.]  Aus Anlass der Bewilligung der Aufschiebung der Hauptexekution kann auch die Kostenexekution aufgeschoben werden.

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