5.16.3 Kostenexekution
Das Verfahren zur Hereinbringung der Exekutionskosten ist ein selbstständiges Exekutionsverfahren, das allerdings in verfahrensrechtlicher Abhängigkeit zur Hauptexekution steht. • [Fußnote: ExS 1963/216.] Das bedeutet, dass bei durch Rechtsmittel erreichter Abweisung des Exekutionsantrags auch das Recht auf Hereinbringung der Kosten wegfällt. • [Fußnote: MietSlg 27.761.] Aus Anlass der Bewilligung der Aufschiebung der Hauptexekution kann auch die Kostenexekution aufgeschoben werden.