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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5.10 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Säumnisfolgen

Eine Wiedereinsetzung ist im Provisorialverfahren unzulässig. Wird sie dennoch bewilligt, ist sie unbeachtlich. • [Fußnote: OGH 24.4.2007, 4 Ob 59/07s.]  Wenn nach unzulässiger Bewilligung in der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand eine Sachentscheidung ergeht, so soll diese wegen des Eingriffs in die Rechtskraft nichtig sein. • [Fußnote: OGH 7.3.1995, 4 Ob 20/95.] 

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