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Dokument-ID: 1034662
4.8 Keine Ablehnung des Eintritts in den Rechtsstreit
§ 176 Z 3 IO bestimmt, dass § 8 IO im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung nicht anwendbar ist. Begründet wird dies damit, dass eine Freigabe durch den Schuldner nicht in Betracht kommen soll. • [Fußnote: ErläutRV zum IRÄG 2010, 612 BlgNR 24. GP 32.] Wenn ein Verfahren während der Eigenverwaltung fortgesetzt wird, dann obliegt dem Schuldner die Prozessführung.