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Dokument-ID: 847364
3.7.4 Exekutionsverfahren trotz Exekutionssperre
Die Umstände, die die Exekution trotz der Bestimmung des § 10 IO gegen den Schuldner als zulässig erscheinen lassen, müssen vom betreibenden Gläubiger schon im Exekutionsantrag dargelegt werden. Der Gläubiger hat zu behaupten und zu beweisen, dass sein Recht von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt wird. • [Fußnote: OGH 11.07.2008, 3 Ob 85/08h.]