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Dokument-ID: 638207
12.10.2 Anfechtungen von Scheckzahlungen
Der Scheck verschafft dem Schecknehmer einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber der Bank. § 33 Abs 3 IO erstreckt den Anfechtungsschutz auch auf Scheckzahlungen und sieht vor, dass die Bestimmungen hinsichtlich der Anfechtung von Wechselzahlungen auch auf Scheckzahlungen anzuwenden sind.