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Dokument-ID: 243405
1 Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, worunter sowohl Sanierungs- als auch Konkursverfahren zu verstehen sind, setzt voraus, dass der Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet ist, • [Fußnote: § 1 IO.] wobei die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich ist.