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Dokument-ID: 789906
1.14.2 Entscheidungen gem Abs 1
Alle in den ersten drei Unterabsätzen des Art 25 Abs 1 EuInsVO genannten Arten von Entscheidungen inklusive der vom Insolvenzgericht bestätigten Vergleiche werden ohne weitere Förmlichkeiten anerkannt wie Eröffnungsentscheidungen, dh: