© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1118274

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.3 Kosten des Einschränkungsantrags

Der Verpflichtete hat dem betreibenden Gläubiger in der Regel die Kosten des Einschränkungsantrags zu ersetzen, wenn diese erforderlich waren. Wenn hingegen der Verpflichtete schon vorher die Einschränkung beantragt hat, dann steht dem betreibenden Gläubiger kein Kostenersatzanspruch zu. Einschränkungsanträge nach § 41 Abs 1, § 39 Abs 1 Z 6 EO sind nach TP 1 zu entlohnen, andere Einschränkungsanträge und Äußerungen nach TP 2. Strittig ist die Bemessungsgrundlage; zum einen wird die Ansicht vertreten, es sei der Betrag heranzuziehen, auf den die Exekution eingeschränkt werden soll, die besseren Argumente sprechen aber dafür, den Betrag heranzuziehen, um den die Exekution eingeschränkt werden soll. • [Fußnote: Deixler-Hübner in Burgstaller/Deixler-Hübner, Exekutionsordnung, 3. Auflage, § 41 Rz 15a mwN.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop