5.5.11 Zwangsversteigerung und Anspruch auf Übergabe
Gem § 156 Abs 2 EO hat der Ersteher nach Erfüllung aller Versteigerungsbedingungen Anspruch auf Übergabe der Liegenschaft. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann er gegen den Verpflichteten bereits gem § 349 EO Räumungsexekution führen. An der Schaffung eines (weiteren) Exekutionstitels auf Räumung durch Erlassung einer einstweiligen Verfügung hat er aber dann kein schutzwürdiges Interesse mehr. Dies bildet aber nach stRsp einen Abweisungsgrund. Der Ersteher erwirbt die vollen Eigentumsbefugnisse mit Rechtskraft der Erteilung des Zuschlags und Erfüllung der Versteigerungsbedingungen. Er ist dann auch zur Räumungsklage gegen einen vom Verpflichteten verschiedenen Dritten legitimiert. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0015120; OGH 11.6.2008, 7 Ob 37/08d.]